6 T 21/07•Landgericht Bonn, 2007-01-18, 6 T 21/07
Landgericht Bonn, 2007-01-18, 6 T 21/07
6 T 21/07Kantonsgericht18.01.2007
Regest
Zur Terminsgebühr im Mahnverfahren.
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Bonn — 6 T 21/07 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2007-01-18
Aktenzeichen: 6 T 21/07
ECLI: ECLI:DE:LGBN:2007:0118.6T21.07.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 6. Zivilkammer
Normen: Nr. 3104 VV RVG
Leitsätze
Zur Terminsgebühr im Mahnverfahren.
Tenor
Die Nichtabhilfeverfügung des Amtsgerichts Euskirchen vom 12.01.2007 –06-2621627-04-N- wird aufgehoben.
Die Sache wird zur anderweitigen Entscheidung über die Frage der Abhilfe an das Amtsgericht zurückverwiesen.
Eine Kostenentscheidung ist nicht veranlasst.
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