6 S 264/06•Landgericht Bonn, 2007-01-26, 6 S 264/06
Landgericht Bonn, 2007-01-26, 6 S 264/06
6 S 264/06Kantonsgericht26.01.2007
Regest
Dem Insolvenzverwalter obliegt bei Bejahung eines Aussonderungsrechts die Verpflichtung, den Aussonderungsgegenstand ( hier sog. on - board - units - Mauterfassungsgerät -) derart bereitzustellen, dass seine Abholung am Ort der Verwahrung gewährleistet ist.
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Bonn — 6 S 264/06 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2007-01-26
Aktenzeichen: 6 S 264/06
ECLI: ECLI:DE:LGBN:2007:0126.6S264.06.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 6. Zivilkammer
Normen: §§ 47 Satz 2 Inso, 258 Satz 2, 985 BGB
Leitsätze
Dem Insolvenzverwalter obliegt bei Bejahung eines Aussonderungsrechts die Verpflichtung, den Aussonderungsgegenstand ( hier sog. on - board - units - Mauterfassungsgerät -) derart bereitzustellen, dass seine Abholung am Ort der Verwahrung gewährleistet ist.
Tenor
Nach Anhörung der Parteien werden die Gründe des am 21.12.2006 verkündeten Urteils der Kammer – 6 S 264/06 – wegen offenkundiger Unrichtigkeit gemäß § 319 ZPO dahingehend berichtigt, dass es auf Seite 3 des Urteils zutreffend lauten muss:
„Die zulässige Berufung ist begründet“.
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