11 O 165/06•Landgericht Bonn, 2007-04-10, 11 O 165/06
Landgericht Bonn, 2007-04-10, 11 O 165/06
11 O 165/06Kantonsgericht10.04.2007
Regest
Im Internethandel können Endpreise auf Grund einfacher Verknüpfung festgestellt werden, wenn der Interessent zusammengehörige Angaben durch Anklicken von mehreren nach geschalteten Links in einem beworbenen Kopplungsangebot kombiniert und auf Grund seiner Auswahl zu dem Endpreis gelangt.
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Bonn — 11 O 165/06 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2007-04-10
Aktenzeichen: 11 O 165/06
ECLI: ECLI:DE:LGBN:2007:0410.11O165.06.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Kammer für Handelssachen
Normen: UWG § 5 Abs. 2 Nr. 2; § 4 Nr. 11; PAngV § 1 Abs. 6
Leitsätze
Im Internethandel können Endpreise auf Grund einfacher Verknüpfung festgestellt werden, wenn der Interessent zusammengehörige Angaben durch Anklicken von mehreren nach geschalteten Links in einem beworbenen Kopplungsangebot kombiniert und auf Grund seiner Auswahl zu dem Endpreis gelangt.
Tenor
Der Antrag auf Erlass der einstweiligen Verfügung wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden der Antragstellerin auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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