Landgericht Bonn, 2007-05-02, 1 O 310/05

1 O 310/05Kantonsgericht02.05.2007

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Bonn — 1 O 310/05 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2007-05-02

Aktenzeichen: 1 O 310/05

ECLI: ECLI:DE:LGBN:2007:0502.1O310.05.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1. Zivilkammer

Tenor

  1. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 2.325,- € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 20.03.2005 zu zahlen. Die weitergehende Klage wird abgewiesen.

  2. Von den Kosten des Rechtsstreits haben der Kläger 1/10 und die Beklagte 9/10 zu tragen.

  3. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils vollstreckbaren Betrags vorläufig vollstreckbar.

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