1 O 425/06•Landgericht Bonn, 2007-05-23, 1 O 425/06
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Bonn — 1 O 425/06 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2007-05-23
Aktenzeichen: 1 O 425/06
ECLI: ECLI:DE:LGBN:2007:0523.1O425.06.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Zivilkammer
Normen: BGB § 839
Tenor
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Die Klage wird abgewiesen.
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Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.
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Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Leistung einer Sicherheit in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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