Landgericht Bonn, 2007-05-23, 1 O 425/06

1 O 425/06Kantonsgericht23.05.2007

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Bonn — 1 O 425/06 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2007-05-23

Aktenzeichen: 1 O 425/06

ECLI: ECLI:DE:LGBN:2007:0523.1O425.06.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1. Zivilkammer

Normen: BGB § 839

Tenor

  1. Die Klage wird abgewiesen.

  2. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.

  3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Leistung einer Sicherheit in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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