Landgericht Bonn, 2007-06-14, 5 S 53/07

5 S 53/07Kantonsgericht14.06.2007

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Bonn — 5 S 53/07 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2007-06-14

Aktenzeichen: 5 S 53/07

ECLI: ECLI:DE:LGBN:2007:0614.5S53.07.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 5. Zivilkammer

Normen: §§ 883, 888, 328, 335 BGB

Tenor

Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Amtsgerichts Bonn vom 15. August 2006 abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Die Beklagte wird verurteilt, ihre Zustimmung zur Löschung der im Grundbuch von G Blatt ####, Flur X Nr. ###/1 Abt. III vom 18.01.2005 (Az. G B/#######-# Rf) zu ihren Gunsten eingetragenen Zwangssicherungshypothek im Nennwert von € 4.640,46 zu erteilen.

Die Kosten des Rechtsstreits und die Kosten der Nebenintervention trägt die Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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