Landgericht Bonn, 2007-08-03, 37 Qs 22/07

37 Qs 22/07Kantonsgericht03.08.2007

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Bonn — 37 Qs 22/07 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2007-08-03

Aktenzeichen: 37 Qs 22/07

ECLI: ECLI:DE:LGBN:2007:0803.37QS22.07.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 1. Zivilkammer

Tenor

Der Kostenfestsetzungsbeschluss des Amtsgerichts Bonn vom 12.04.2007 wird in Höhe von 110,20 € aufgehoben.

Im übrigen wird die sofortige Beschwerde zurückgewiesen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der notwendigen Auslagen auch des Nebenklägers trägt der Beschwerdeführer.

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