37 Qs 22/07•Landgericht Bonn, 2007-08-03, 37 Qs 22/07
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Bonn — 37 Qs 22/07 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2007-08-03
Aktenzeichen: 37 Qs 22/07
ECLI: ECLI:DE:LGBN:2007:0803.37QS22.07.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 1. Zivilkammer
Tenor
Der Kostenfestsetzungsbeschluss des Amtsgerichts Bonn vom 12.04.2007 wird in Höhe von 110,20 € aufgehoben.
Im übrigen wird die sofortige Beschwerde zurückgewiesen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der notwendigen Auslagen auch des Nebenklägers trägt der Beschwerdeführer.
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