5 T 87/07•Landgericht Bonn, 2007-09-11, 5 T 87/07
Landgericht Bonn, 2007-09-11, 5 T 87/07
5 T 87/07Kantonsgericht11.09.2007
Regest
Die Besorgnis der Befangenheit kann durch die dienstliche Äußerung des abgelehnten Richters ausgeräumt werden.
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Bonn — 5 T 87/07 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2007-09-11
Aktenzeichen: 5 T 87/07
ECLI: ECLI:DE:LGBN:2007:0911.5T87.07.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 5. Zivilkammer
Normen: §§ 42, 44 ZPO
Leitsätze
Die Besorgnis der Befangenheit kann durch die dienstliche Äußerung des abgelehnten Richters ausgeräumt werden.
Tenor
Die sofortige Beschwerde des Beklagten vom 13.08.2007, bei Gericht eingegangen am 16.08.2007, gegen den Beschluss des Amtsgerichts F vom 06.08.2007 - ## C ###/07 -, mit dem das Ablehnungsgesuch des Beklagten gegen Frau Richterin am Amtsgericht G für unbegründet erklärt worden ist, wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens hat der Beklagte zu tragen.
Der Gebührenstreitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf bis 3.500 € festgesetzt.
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