13 O 479/06•Landgericht Bonn, 2007-10-08, 13 O 479/06
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Bonn — 13 O 479/06 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2007-10-08
Aktenzeichen: 13 O 479/06
ECLI: ECLI:DE:LGBN:2007:1008.13O479.06.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 13. Zivilkammer
Normen: § 667 Ver.2 BGB § 280 Abs. 1, 281 BGB
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 5.075,35 EUR nebst Zinsen daraus in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 24.11.2006 zu zahlen.
Im übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden der Beklagten auferlegt.
Dieses Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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