5 T 70/06•Landgericht Bonn, 2007-10-29, 5 T 70/06
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Bonn — 5 T 70/06 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2007-10-29
Aktenzeichen: 5 T 70/06
ECLI: ECLI:DE:LGBN:2007:1029.5T70.06.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 5. Zivilkammer
Tenor
Auf die Erinnerung von Rechtsanwalt T als Prozessbevollmächtigtem der unbekannten Erben des Antragsgegners wird die Kostenrechnung vom 6. September 2006
a u f g e h o b e n .
Das Verfahren ist gebührenfrei, Kosten werden nicht erstattet.
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