7 Kls 26/07•Landgericht Bonn, 2007-11-27, 7 Kls 26/07
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Bonn — 7 Kls 26/07 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2007-11-27
Aktenzeichen: 7 Kls 26/07
ECLI: ECLI:DE:LGBN:2007:1127.7KLS26.07.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 7. große Strafkammer des Landgerichts Bonn als Wirtschaftsstrafkammer
Normen: § 10 Absätze 1 und 3 Rindfleischetikettierungsgesetz; § 1 Abs. 1 Nr. 1 lit. b Rindfleischetikettierungsstrafverordnung; Art. 13 Abs. 1 Unterabs. 1 und Absatz 5 lit. a Verordnung (EG) Nr. 1760/2000
Tenor
Die Angeklagte wird wegen Zuwiderhandlung gegen das Rindfleischetikettierungsgesetz in 76 Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von
einem Jahr und drei Monaten
verurteilt.
Die Vollstreckung der Freiheitsstrafe wird zur Bewährung ausgesetzt.
Die Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens und ihre Auslagen.
- § 10 Absätze 1 und 3 Rindfleischetikettierungsgesetz, § 1 Abs. 1 Nr. 1 lit. b Rindfleischetikettierungsstrafverordnung, Art. 13 Abs. 1 Unterabs. 1 und Absatz 5 lit. a Verordnung (EG) Nr. 1760/2000, § 13 Abs. 1, § 25 Abs. 1 Alt. 2, § 52 Abs. 1, § 53 Abs. 1, § 56 Absätze 1 und 2 StGB -
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