Landgericht Bonn, 2008-02-29, 5 S 180/07

5 S 180/07Kantonsgericht29.02.2008

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Bonn — 5 S 180/07 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2008-02-29

Aktenzeichen: 5 S 180/07

ECLI: ECLI:DE:LGBN:2008:0229.5S180.07.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 5. Zivilkammer

Tenor

Der Beklagte wird, nachdem er die Berufung gegen das am 16.10.2007 verkündete Urteil des Amtsgerichts Bonn (13 C 265/07) zurückgenommen hat, des eingelegten Rechtsmittels für verlustig und für verpflichtet erklärt, die durch das Rechtsmittel entstandene Kosten zu tragen.

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