Landgericht Bonn, 2008-03-06, 12 O 179/07

12 O 179/07Kantonsgericht06.03.2008

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Bonn — 12 O 179/07 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2008-03-06

Aktenzeichen: 12 O 179/07

ECLI: ECLI:DE:LGBN:2008:0306.12O179.07.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2. Kammer für Handelssachen des Landgerichts

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, es bei Meidung es bei jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu 100.000,00 Euro, ersatzweise Ordnungshaft bis zu sechs Wochen, zu unterlassen, im geschäftlichen Verkehr zu Wettbewerbszwecken zu erklären, Reparaturen von Wechseldrucksystemen aller Fabrikate würden von der Beklagten durchgeführt.

Die Kosten des Rechtsstreits hat die Beklagte zu tragen.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 5.000,00 Euro vorläufig vollstreckbar.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.