Landgericht Bonn, 2008-03-14, 7 O 356/07

7 O 356/07Kantonsgericht14.03.2008

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Bonn — 7 O 356/07 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2008-03-14

Aktenzeichen: 7 O 356/07

ECLI: ECLI:DE:LGBN:2008:0314.7O356.07.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 7. Zivilkammer des Landgerichts

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Kläger auferlegt.

Das Urteil ist – wegen der Kosten – für die Beklagten gegen Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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