Landgericht Bonn, 2008-03-31, 4 Ks - 900 Js 1426/04 - 46/07

4 Ks - 900 Js 1426/04 - 46/07Kantonsgericht31.03.2008

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Bonn — 4 Ks - 900 Js 1426/04 - 46/07 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2008-03-31

Aktenzeichen: 4 Ks - 900 Js 1426/04 - 46/07

ECLI: ECLI:DE:LGBN:2008:0331.4KS900JS1426.04.4.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4. große Strafkammer als Schwurgericht

Tenor

Der Angeklagte I wird wegen Totschlags zu einer Freiheitsstrafe von

acht Jahren

verurteilt. Er trägt die Kosten seines Verfahrens, seine notwendigen Auslagen und die der Nebenklägerin.

Der Angeklagte I2 wird freigesprochen. Seine notwendigen Auslagen werden der Staatskasse auferlegt. Er ist für die erlittene Untersuchungshaft und sonstige Strafverfolgungsmaßnahmen zu entschädigen.

  • Bzgl. I: §§ 212, 21 StGB –

  • Bzgl. I2 § 2 StrEG –

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