Landgericht Bonn, 2008-04-02, 10 O 61/08

10 O 61/08Kantonsgericht02.04.2008

Regest

Der Anspruch auf Rückauflassung eines Grundstücks aus einem Treuhandvertrag ist schuldrechtlicher und nicht dinglicher Natur

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Bonn — 10 O 61/08 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2008-04-02

Aktenzeichen: 10 O 61/08

ECLI: ECLI:DE:LGBN:2008:0402.10O61.08.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 10. Zivilkammer

Normen: Art. 22 Nr. 1 EuGVVO, Art. 6 Nr. 4 EuGVVO

Leitsätze

Der Anspruch auf Rückauflassung eines Grundstücks aus einem Treuhandvertrag ist schuldrechtlicher und nicht dinglicher Natur

Tenor

wird der Prozesskostenhilfeantrag des Antragstellers vom 08.02.2008 zurückgewiesen.

Eine Erstattung von außergerichtlichen Kosten findet nicht statt (§ 118 Abs. 1 Satz 4 ZPO).

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.