10 O 249/08•Landgericht Bonn, 2008-11-21, 10 O 249/08
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Bonn — 10 O 249/08 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2008-11-21
Aktenzeichen: 10 O 249/08
ECLI: ECLI:DE:LGBN:2008:1121.10O249.08.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 10. Zivilkammer
Normen: §§ 7 Abs. 5 Ziff. 4 AKB, 6 Abs. 3 VVJ; § 138 Abs 4 ZPO
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Kläger auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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