30 T 190/08•Landgericht Bonn, 2008-12-10, 30 T 190/08
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Bonn — 30 T 190/08 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2008-12-10
Aktenzeichen: 30 T 190/08
ECLI: ECLI:DE:LGBN:2008:1210.30T190.08.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 5. Kammer für Handelssachen
Tenor
Auf die sofortige Beschwerde wird die unter dem 02.09.2008 getroffene Ordnungsgeldentscheidung einschließlich der Festsetzung von Zustellungskosten und die Verwerfung des Einspruchs in der gleichen Entscheidung aufgehoben.
Auf den Einspruch wird das Verfahren eingestellt; die Kostenentscheidung in der Androhungsverfügung vom 11.04.2008 wird aufgehoben.
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