Landgericht Bonn, 2008-12-10, 30 T 190/08

30 T 190/08Kantonsgericht10.12.2008

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Bonn — 30 T 190/08 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2008-12-10

Aktenzeichen: 30 T 190/08

ECLI: ECLI:DE:LGBN:2008:1210.30T190.08.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 5. Kammer für Handelssachen

Tenor

Auf die sofortige Beschwerde wird die unter dem 02.09.2008 getroffene Ordnungsgeldentscheidung einschließlich der Festsetzung von Zustellungskosten und die Verwerfung des Einspruchs in der gleichen Entscheidung aufgehoben.

Auf den Einspruch wird das Verfahren eingestellt; die Kostenentscheidung in der Androhungsverfügung vom 11.04.2008 wird aufgehoben.

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