14 O 47/08•Landgericht Bonn, 2009-01-08, 14 O 47/08
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Bonn — 14 O 47/08 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2009-01-08
Aktenzeichen: 14 O 47/08
ECLI: ECLI:DE:LGBN:2009:0108.14O47.08.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 3. Kammer für Handelssachen
Normen: § 35 Abs. 2 GmBHG, §§ 31, 177, 179, 280, 311 BGB
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.
Dieses Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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