Landgericht Bonn, 2009-01-28, 8 T 33/08

8 T 33/08Kantonsgericht28.01.2009

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Bonn — 8 T 33/08 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2009-01-28

Aktenzeichen: 8 T 33/08

ECLI: ECLI:DE:LGBN:2009:0128.8T33.08.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 8. Zivilkammer

Tenor

Auf die sofortige Beschwerde des Antragstellers wird der am 29.02.2008 verkündete Beschluss des Amtsgerichts Siegburg, Az.: 3 II 32/07 WEG soweit der Zahlungsantrag abgewiesen wurde, dahingehend abgeändert, dass der Antragsgegner verpflichtet wird, an die Antragstellerin weitere € 3.335,10 nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 06.01.2007 zu zahlen.

Die Gerichtskosten sowie die außergerichtlichen Kosten, deren Erstattung insoweit angeordnet wird, trägt der Antragsgegner.

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