12 O 95/08•Landgericht Bonn, 2009-01-29, 12 O 95/08
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Bonn — 12 O 95/08 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2009-01-29
Aktenzeichen: 12 O 95/08
ECLI: ECLI:DE:LGBN:2009:0129.12O95.08.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Kammer für Handelssachen
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin folgende Beträge zu zahlen:
a)
4.114,96 Euro nebst Zinsen in Höhe von 8-Prozentpunkten über den jeweiligen Basiszinssatz ab 14.03.2009,
b)
500,00 Euro nebst Zinsen in Höhe von 8-Prozentpunkten über den
jeweiligen Basiszinssatz seit dem 12.01.2009,
c)
900,00 Euro (ohne Zinsen) Zug um Zug gegen Erstellung ordnungsgemäßer Prüfprotokolle betreffend beide Haushälften in D-S gemäß dem Sachverständigengutachten C vom 09.01.2009,
d)
100,00 Euro (ohne Zinsen) Zug um Zug gegen Vornahme der in Ziffer 4) und 5) der „Abnahmebescheinigung“ der Eheleute M vom 29.10.2008 angegebenen Arbeiten (Verteilerdose bzw. Anschlussdosen),
e)
273,00 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5- Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 15.04.2008.
Die weitergehende Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits haben zu ¼ die Klägerin, zu ¾ die Beklagte zu tragen.
Das Urteil ist zu Gunsten der Klägerin gegen Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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