10 O 3/09•Landgericht Bonn, 2009-02-20, 10 O 3/09
Landgericht Bonn, 2009-02-20, 10 O 3/09
10 O 3/09Kantonsgericht20.02.2009
Regest
Auch ein Prozeßkostenhilfeverfahren wird nach § 240 ZPO unterbrochen.
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Bonn — 10 O 3/09 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2009-02-20
Aktenzeichen: 10 O 3/09
ECLI: ECLI:DE:LGBN:2009:0220.10O3.09.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 10. Zivilkammer des Landgerichts
Normen: § 240 ZPO
Leitsätze
Auch ein Prozeßkostenhilfeverfahren wird nach § 240 ZPO unterbrochen.
Tenor
Das Verfahren auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe wird gem. § 240 ZPO unterbrochen. Denn das Amtsgericht Bonn hat mit Beschluss vom 22.01.2009 - 97 IN 329/08 - das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Antragstellerin eröffnet.
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