4 T 64/09•Landgericht Bonn, 2009-02-26, 4 T 64/09
Landgericht Bonn, 2009-02-26, 4 T 64/09
4 T 64/09Kantonsgericht26.02.2009
Regest
Eine Block- oder Listenwahl ist nur zulässig, wenn Sie in der Vereinssatzung verankert ist.
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Bonn — 4 T 64/09 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2009-02-26
Aktenzeichen: 4 T 64/09
ECLI: ECLI:DE:LGBN:2009:0226.4T64.09.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 4. Zivilkammer des Landgerichts
Normen: §§ 32, 40, 71 BGB
Leitsätze
Eine Block- oder Listenwahl ist nur zulässig, wenn Sie in der Vereinssatzung verankert ist.
Tenor
Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
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