Landgericht Bonn, 2009-03-02, 9 O 485/07

9 O 485/07Kantonsgericht02.03.2009

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Bonn — 9 O 485/07 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2009-03-02

Aktenzeichen: 9 O 485/07

ECLI: ECLI:DE:LGBN:2009:0302.9O485.07.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 9. Zivilkammer des Landgerichts

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits hat der Kläger zu tragen.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstre-ckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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