Landgericht Bonn, 2009-05-06, 13 O 286/05

13 O 286/05Kantonsgericht06.05.2009

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Bonn — 13 O 286/05 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2009-05-06

Aktenzeichen: 13 O 286/05

ECLI: ECLI:DE:LGBN:2009:0506.13O286.05.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 13. Zivilkammer des Landgerichts

Tenor

  1. Die Klage wird abgewiesen.

  2. Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.

  3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für die Beklagten nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages.

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