10 O 395/08•Landgericht Bonn, 2009-05-08, 10 O 395/08
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Bonn — 10 O 395/08 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2009-05-08
Aktenzeichen: 10 O 395/08
ECLI: ECLI:DE:LGBN:2009:0508.10O395.08.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 10. Zivilkammer
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 5.845,17 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz auf 5.633,68 Euro seit dem 05.08.2007 und auf 211,49 Euro seit dem 04.09.2007 sowie 459,40 Verzugsschaden und 2,50 Euro vorgerichtliche Mahnkosten und 0,55 Euro Auskunftskosten zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
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