Landgericht Bonn, 2009-05-15, 31 T 947/08

31 T 947/08Kantonsgericht15.05.2009

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Bonn — 31 T 947/08 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2009-05-15

Aktenzeichen: 31 T 947/08

ECLI: ECLI:DE:LGBN:2009:0515.31T947.08.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 6. Kammer für Handelssachen

Tenor

Die sofortige Beschwerde vom 23.12.2008 wird aus den Gründen des angefochtenen Ordnungsgeldbescheides, der die Sach- und Rechtslage zutreffend wiedergibt, sowie der Beschwerdeerwiderung des Bundesamtes für Justiz vom 27.04.2009 und des gerichtlichen Hinweises vom 30.04.2009, auf die zur Vermeidung von Wiederholungen Bezug genommen wird, zurückgewiesen.

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