6 S 9/09•Landgericht Bonn, 2009-06-04, 6 S 9/09
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Bonn — 6 S 9/09 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2009-06-04
Aktenzeichen: 6 S 9/09
ECLI: ECLI:DE:LGBN:2009:0604.6S9.09.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Zivilkammer des Landgerichts
Tenor
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Die Berufung der Beklagten vom 13.01.2009 gegen das am 11.12.2008 verkündete Urteil des Amtsgerichts Bonn – 5 C 56/08 – wird zurückgewiesen.
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Die Beklagten tragen die Kosten des Berufungsverfahrens.
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Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagten können die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 5.000,00 Euro abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
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Die Revision wird zugelassen.
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