Landgericht Bonn, 2009-06-22, 27 KLs 3/09

27 KLs 3/09Kantonsgericht22.06.2009

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Bonn — 27 KLs 3/09 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2009-06-22

Aktenzeichen: 27 KLs 3/09

ECLI: ECLI:DE:LGBN:2009:0622.27KLS3.09.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 7. große Strafkammer des Landgerichts

Tenor

  1. Die Angeklagte T wird wegen Vorteilsnahme in 34 Fällen zu einer Gesamtgeldstrafe von 300 Tagessätzen zu je ## Euro verurteilt.

  2. Der Angeklagte W wird wegen Beihilfe zur Vorteilsnahme in 27 Fällen zu einer Gesamtgeldstrafe von 240 Tagessätzen zu je ##,- Euro verurteilt.

  3. Die Angeklagten tragen die Kosten des Verfahrens und ihre Auslagen.

Vergehen, strafbar gemäß §§ 331 Abs. I, 27 Abs. I, II, 28 Abs. I, 53 StGB.

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