5 S 266/08•Landgericht Bonn, 2009-07-10, 5 S 266/08
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Bonn — 5 S 266/08 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2009-07-10
Aktenzeichen: 5 S 266/08
ECLI: ECLI:DE:LGBN:2009:0710.5S266.08.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 5. Zivilkammer
Tenor
Unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels wird auf die Berufung der Beklagten das Urteil des Amtsgerichts Rheinbach vom 23.09.08 – 5 C 140/08 – teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 667,64 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 04.12.2007 zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin und die Beklagte zu je 50 %.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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