Landgericht Bonn, 2009-08-05, 7 O 176/09

7 O 176/09Kantonsgericht05.08.2009

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Bonn — 7 O 176/09 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2009-08-05

Aktenzeichen: 7 O 176/09

ECLI: ECLI:DE:LGBN:2009:0805.7O176.09.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 7. Zivilkammer des Landgerichts

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin zu 2) mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Klägerin zu 1). Diese sind von der Klägerin zu 1) selbst zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für den Beklagten jedoch nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages. Die Klägerin zu 2) kann die Vollstreckung der Klägerin zu 1) gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin zu 1) ihrerseits vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet

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