Landgericht Bonn, 2009-08-07, 1 O 91/09

1 O 91/09Kantonsgericht07.08.2009

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Bonn — 1 O 91/09 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2009-08-07

Aktenzeichen: 1 O 91/09

ECLI: ECLI:DE:LGBN:2009:0807.1O91.09.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1. Zivilkammer des Landgerichts

Tenor

  1. Die Klage wird abgewiesen.

  2. Die Kosten des Rechtsstreits werden der Klägerin auferlegt.

  3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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