Landgericht Bonn, 2009-08-12, 5 S 43/09

5 S 43/09Kantonsgericht12.08.2009

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Bonn — 5 S 43/09 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2009-08-12

Aktenzeichen: 5 S 43/09

ECLI: ECLI:DE:LGBN:2009:0812.5S43.09.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 5. Zivilkammer des Landgerichts

Tenor

Die Berufung wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens hat die Beklagte zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte darf die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leisten.

Die Revision wird zugelassen.

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