Landgericht Bonn, 2009-08-21, 6 T 201/09

6 T 201/09Kantonsgericht21.08.2009

Regest

Zur Frage der Kostentragung, wenn der beklagte Erbe nach Klagezustellung wirksam die Erbschaft ausschlägt.

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Bonn — 6 T 201/09 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2009-08-21

Aktenzeichen: 6 T 201/09

ECLI: ECLI:DE:LGBN:2009:0821.6T201.09.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 6. Zivilkammer des Landgerichts

Normen: § 91a ZPO, §§ 1953 Abs. 1, 1944 Abs. 2 BGB

Leitsätze

Zur Frage der Kostentragung, wenn der beklagte Erbe nach Klagezustellung wirksam die Erbschaft ausschlägt.

Tenor

Die sofortige Beschwerde der Klägerin vom 21.04.2009 gegen den Beschluss des Amtsgerichts vom 09.04.2009 wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.