6 T 201/09•Landgericht Bonn, 2009-08-21, 6 T 201/09
Landgericht Bonn, 2009-08-21, 6 T 201/09
6 T 201/09Kantonsgericht21.08.2009
Regest
Zur Frage der Kostentragung, wenn der beklagte Erbe nach Klagezustellung wirksam die Erbschaft ausschlägt.
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Bonn — 6 T 201/09 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2009-08-21
Aktenzeichen: 6 T 201/09
ECLI: ECLI:DE:LGBN:2009:0821.6T201.09.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 6. Zivilkammer des Landgerichts
Normen: § 91a ZPO, §§ 1953 Abs. 1, 1944 Abs. 2 BGB
Leitsätze
Zur Frage der Kostentragung, wenn der beklagte Erbe nach Klagezustellung wirksam die Erbschaft ausschlägt.
Tenor
Die sofortige Beschwerde der Klägerin vom 21.04.2009 gegen den Beschluss des Amtsgerichts vom 09.04.2009 wird kostenpflichtig zurückgewiesen.
Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen
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