Landgericht Bonn, 2009-09-02, 5 S 73/09

5 S 73/09Kantonsgericht02.09.2009

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Bonn — 5 S 73/09 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2009-09-02

Aktenzeichen: 5 S 73/09

ECLI: ECLI:DE:LGBN:2009:0902.5S73.09.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 5. Zivilkammer des Landgerichts

Tenor

Auf die Berufung der Klägerin wird das am 27.03.2009 verkündete Urteil des Amtsgerichts Bonn - 7 C 211/08 - abgeändert und im Hauptsachetenor wie folgt neu gefasst:

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 265,97 € nebst Zinsen in Höhe von 8 % Punkten über dem Basiszinssatz seit 19.01.2009 sowie Rechtsverfolgungskosten in Höhe von 6,50 € zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits hat die Beklagte zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.