6 T 239/09•Landgericht Bonn, 2009-09-02, 6 T 239/09
Landgericht Bonn, 2009-09-02, 6 T 239/09
6 T 239/09Kantonsgericht02.09.2009
Regest
Zur Beiordnung eines Rechtsanwalts bei Stundung im Insolvenzeröffnungsverfahren.
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Bonn — 6 T 239/09 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2009-09-02
Aktenzeichen: 6 T 239/09
ECLI: ECLI:DE:LGBN:2009:0902.6T239.09.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 6. Zivilkammer des Landgerichts
Normen: §§ 4a, 4d InsO
Leitsätze
Zur Beiordnung eines Rechtsanwalts bei Stundung im Insolvenzeröffnungsverfahren.
Tenor
Auf die sofortige Beschwerde der Schuldnerin vom 14.08.2009 gegen den Beschluss des Amtsgerichts C vom 30.07.2009 -97 IN 109/09-, durch den der im Rahmen des Stundungsverfahrens gestellte Antrag der Schuldnerin, ihr für das Insolvenzeröffnungs- und Stundungsverfahren einen Rechtsanwalt beizuordnen, zurückgewiesen worden ist, wird der angefochtene Beschluss teilweise abgeändert:
Der Schuldnerin wird zur vorläufig unentgeltlichen Wahrnehmung ihrer Rechte im Insolvenzeröffnungsverfahren Rechtsanwalt X in C beigeordnet.
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