11 O 55/09•Landgericht Bonn, 2009-09-15, 11 O 55/09
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Bonn — 11 O 55/09 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2009-09-15
Aktenzeichen: 11 O 55/09
ECLI: ECLI:DE:LGBN:2009:0915.11O55.09.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Kammer für Handelssachen
Normen: §§ 17, 95 TKG, §§ 3,4 Ziffer 10 VWG
Tenor
Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung vom 07.07.2009 wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreites werden der Verfügungsklägerin auferlegt.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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