Landgericht Bonn, 2009-09-15, 11 O 55/09

11 O 55/09Kantonsgericht15.09.2009

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Bonn — 11 O 55/09 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2009-09-15

Aktenzeichen: 11 O 55/09

ECLI: ECLI:DE:LGBN:2009:0915.11O55.09.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1. Kammer für Handelssachen

Normen: §§ 17, 95 TKG, §§ 3,4 Ziffer 10 VWG

Tenor

Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung vom 07.07.2009 wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreites werden der Verfügungsklägerin auferlegt.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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