1 O 140/09•Landgericht Bonn, 2009-10-01, 1 O 140/09
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Bonn — 1 O 140/09 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2009-10-01
Aktenzeichen: 1 O 140/09
ECLI: ECLI:DE:LGBN:2009:1001.1O140.09.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Zivilkammer des Landgerichts
Tenor
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Die Klage wird abgewiesen.
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Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.
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Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.
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