15 O 43/08•Landgericht Bonn, 2009-10-08, 15 O 43/08
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Bonn — 15 O 43/08 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2009-10-08
Aktenzeichen: 15 O 43/08
ECLI: ECLI:DE:LGBN:2009:1008.15O43.08.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 15. Zivilkammer des Landgerichts
Tenor
Die Vergütung des Sachverständigen Dipl.-Ing. M wird auf insgesamt 1.918,67 € festgesetzt.
Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei; außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
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