11 O 152/08•Landgericht Bonn, 2009-10-13, 11 O 152/08
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Bonn — 11 O 152/08 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2009-10-13
Aktenzeichen: 11 O 152/08
ECLI: ECLI:DE:LGBN:2009:1013.11O152.08.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Kammer für Handelssachen des Landgerichts
Normen: §§ 407, 420 HGB, §§ 305, 307, 310 BGB
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 6.435,41 € nebst Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz hieraus seit dem 11.10.2008 sowie 10,00 € an vorgerichtlichen Mahnkosten zu zahlen.
Die Kosten des Rechtsstreites werden der Beklagten auferlegt.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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