8 S 144/09•Landgericht Bonn, 2009-10-29, 8 S 144/09
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Bonn — 8 S 144/09 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2009-10-29
Aktenzeichen: 8 S 144/09
ECLI: ECLI:DE:LGBN:2009:1029.8S144.09.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 8. Zivilkammer des Landgerichts
Tenor
I.
Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Amtsgerichts Siegburg vom 29.05.2009 - 118 C 530/08 - abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin einen Betrag in Höhe von 838,66 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 06.11.2008 sowie vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten in Höhe von 101,40 € zu zahlen.
II.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
III.
Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
IV.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.