1 O 360/09•Landgericht Bonn, 2009-11-20, 1 O 360/09
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Bonn — 1 O 360/09 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2009-11-20
Aktenzeichen: 1 O 360/09
ECLI: ECLI:DE:LGBN:2009:1120.1O360.09.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Zivilkammer des Landgerichts
Tenor
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Die einstweilige Verfügung der Kammer vom 09.10.2009 wird aufrechterhalten.
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Der Verfügungsbeklagten werden auch die weiteren Kosten des Verfahrens auferlegt.
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Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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