Landgericht Bonn, 2009-11-20, 1 O 360/09

1 O 360/09Kantonsgericht20.11.2009

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Bonn — 1 O 360/09 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2009-11-20

Aktenzeichen: 1 O 360/09

ECLI: ECLI:DE:LGBN:2009:1120.1O360.09.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1. Zivilkammer des Landgerichts

Tenor

  1. Die einstweilige Verfügung der Kammer vom 09.10.2009 wird aufrechterhalten.

  2. Der Verfügungsbeklagten werden auch die weiteren Kosten des Verfahrens auferlegt.

  3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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