Landgericht Bonn, 2009-12-14, 10 O 421/08

10 O 421/08Kantonsgericht14.12.2009

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Bonn — 10 O 421/08 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2009-12-14

Aktenzeichen: 10 O 421/08

ECLI: ECLI:DE:LGBN:2009:1214.10O421.08.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 10. Zivilkammer des Landgerichts

Normen: §§ 434, 444 BGB

Tenor

Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger € 8.130,40 nebst Zinsen in Höhe von 8%-Punkten über dem Basiszinssatz seit dem 29.07.2008 zu zahlen, Zug um Zug gegen Herausgabe des Fahrzeugs W $$## E, Fahrgestellnummer: $$#$$##$#$#######.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Beklagte zu 94% und der Kläger zu 6%.

Das Urteil ist für den Kläger gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des jeweils zu vollstreckenden Betrages, für den Beklagten ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe des zu vollstreckenden Betrages leistet.

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