11 O 92/09•Landgericht Bonn, 2009-12-22, 11 O 92/09
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Bonn — 11 O 92/09 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2009-12-22
Aktenzeichen: 11 O 92/09
ECLI: ECLI:DE:LGBN:2009:1222.11O92.09.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Kammer für Handelssachen
Normen: §§ 3, 4 Ziffer 11 UWG - § 1 PAngV - § 5 Abs. 1 TMG
Tenor
Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung vom 06.11.2009 wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreites werden der Verfügungsklägerin auferlegt.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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