6 S 148/09•Landgericht Bonn, 2009-12-23, 6 S 148/09
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Bonn — 6 S 148/09 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2009-12-23
Aktenzeichen: 6 S 148/09
ECLI: ECLI:DE:LGBN:2009:1223.6S148.09.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 6. Zivilkammer des Landgerichts
Tenor
Die Berufung der Klägerin gegen das am 19.08.2009 verkündete Schlussurteil des Amtsgerichts Bonn – 10 C 617/08 – wird gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
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