8 T 1/10•Landgericht Bonn, 2010-01-08, 8 T 1/10
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Bonn — 8 T 1/10 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2010-01-08
Aktenzeichen: 8 T 1/10
ECLI: ECLI:DE:LGBN:2010:0108.8T1.10.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 8. Zivilkammer des Landgerichts
Tenor
Die als sofortige Beschwerde auszulegende Beschwerde des Beklagten vom 08.09.2009 gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss des Amtsgerichts Bonn vom 12.06.2009, Az. 13 C 108/08, wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden dem Beklagten auferlegt.
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