Landgericht Bonn, 2010-01-12, 11 O 13/09

11 O 13/09Kantonsgericht12.01.2010

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Bonn — 11 O 13/09 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2010-01-12

Aktenzeichen: 11 O 13/09

ECLI: ECLI:DE:LGBN:2010:0112.11O13.09.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1. Kammer für Handelssachen

Normen: § 143 PatG

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 42.526,91 € nebst Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 18.10.2008 zu zahlen.

Die Widerklage wird als unzulässig abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreites werden der Beklagten auferlegt.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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