Landgericht Bonn, 2010-01-13, 1 O 149/09

1 O 149/09Kantonsgericht13.01.2010

Regest

Zum Inhalt und Umfang der Verkehrssicherungspflicht in Bezug auf von Bäumen ausgehende Gefahren. hier: Sichtkontrollen in jährlichem Abstand ausreichend.

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Bonn — 1 O 149/09 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2010-01-13

Aktenzeichen: 1 O 149/09

ECLI: ECLI:DE:LGBN:2010:0113.1O149.09.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1. Zivilkammer des Landgerichts

Normen: § 839 BGB, Art. 34 GG

Leitsätze

Zum Inhalt und Umfang der Verkehrssicherungspflicht in Bezug auf von Bäumen ausgehende Gefahren. hier: Sichtkontrollen in jährlichem Abstand ausreichend.

Tenor

Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des auf Grund dieses Urteils zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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