Landgericht Bonn, 2010-01-14, 6 T 17/10

6 T 17/10Kantonsgericht14.01.2010

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Bonn — 6 T 17/10 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2010-01-14

Aktenzeichen: 6 T 17/10

ECLI: ECLI:DE:LGBN:2010:0114.6T17.10.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 6. Zivilkammer des Landgerichts

Tenor

Auf die sofortige Beschwerde des Beklagten vom 30.10.2009 gegen den Beschluss des Amtsgerichts Siegburg vom 22.10.2009, durch den dem Beklagten die nachgesuchte Prozesskostenhilfe für die Widerklage versagt worden ist, wird der angefochtene Beschluss abgeändert:

Dem Beklagten wird für die Widerklage gemäß Schriftsatz vom 14.08.2009 mit Wirkung vom 17.08.2009 ratenfreie Prozesskostenhilfe bewilligt und ihm insoweit zur vorläufig unentgeltlichen Wahrnehmung seiner Rechte in erster Instanz Rechtsanwalt C in U beigeordnet.

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