6 T 17/10•Landgericht Bonn, 2010-01-14, 6 T 17/10
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Bonn — 6 T 17/10 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2010-01-14
Aktenzeichen: 6 T 17/10
ECLI: ECLI:DE:LGBN:2010:0114.6T17.10.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 6. Zivilkammer des Landgerichts
Tenor
Auf die sofortige Beschwerde des Beklagten vom 30.10.2009 gegen den Beschluss des Amtsgerichts Siegburg vom 22.10.2009, durch den dem Beklagten die nachgesuchte Prozesskostenhilfe für die Widerklage versagt worden ist, wird der angefochtene Beschluss abgeändert:
Dem Beklagten wird für die Widerklage gemäß Schriftsatz vom 14.08.2009 mit Wirkung vom 17.08.2009 ratenfreie Prozesskostenhilfe bewilligt und ihm insoweit zur vorläufig unentgeltlichen Wahrnehmung seiner Rechte in erster Instanz Rechtsanwalt C in U beigeordnet.
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