2 O 238/09•Landgericht Bonn, 2010-01-27, 2 O 238/09
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Bonn — 2 O 238/09 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2010-01-27
Aktenzeichen: 2 O 238/09
ECLI: ECLI:DE:LGBN:2010:0127.2O238.09.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Zivilkammer des Landgerichts Bonn
Normen: BGB § 823 Abs. 1
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages.
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